Gerichtliche Entscheidungen
Folgende gerichtliche Entscheidungen zum Heilberufsrecht im Volltext haben wir für Sie zusammengestellt:
Das Landgericht Mannheim ist der Ansicht, dass eine private Krankenversicherung nicht verpflichtet ist, ihrem Versicherungsnehmer, einem infertilen Ehemann, die Kosten der In-Vitro-Fertilisation, bei der die Eizellen seiner Ehefrau mit dem Samen eines Dritten befruchtet werden, zu erstatten (LG Mannheim, Urt. v. 28.08.2009 - 1 S 78/09 -).
Die Voraussetzungen, unter denen eine Zweigpraxis zu genehmigen ist, zeigt das Sozialgericht Düsseldorf in der Entscheidung betreffend eine Gynäkologin auf (SG Düsseldorf, Urt. v. 01.07.2009 - S 2 (14) KA 173/07 -).
Das Sozialgericht Hannover (SG Hannover, Urt. v. 11.03.2009 - S 16 KA 52/07 -) hält bei dem Vergleich mehrerer Bewerber um einen Vertragsarztsitz zur Beurteilung des Kriteriums „berufliche Eignung" objektivierbare Umstände für entscheidendend.
Das Landgericht Essen befasst sich mit der Frage nach der Zulässigkeit zahnmedizinischer Internetwerbung und untersagt Verstöße gegen die Anbieterkennzeichnungspflichten nach § 5 TMG. Außerdem zeigt das Gericht die Grenzen der Internetwerbung für Leistungen von Dentalhandelsgesellschaften und Zahntechniker auf. Schließlich wird untersagt, mit Dankschreiben von Patienten auf der Internetseite zu werben (LG Essen, Urt. v. 11.02.2009 - 41 O 5/09 -).
Das Landgericht München I - Berufsgericht für Heilberufe - setzte sich auf Antrag des Ärztlichen Kreis- und Bezirksverbandes München mit der Frage auseinander, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen sowie in welcher Form der Professorentitel einer osteuropäischen Universität geführt werden darf. Es ging dabei unter anderem um die Frage, ob die beanstandete Führung des Titels gegen das Gebot der gewissenhaften Berufsausübung und gegen § 27 Abs. 6 der Berufsordnung für die Ärzte Bayerns verstößt. Das Landgericht München I stellte das Verfahren ein (LG München I, Beschl. v. 19.03.2009 - BG-Ä 15/06 -).
Der Bundesgerichtshof musste sich mit der Klage gegen eine private Krankenversicherung befassen, welche entsprechend den Musterbedingungen für die Krankheitskostenversicherung vorgab, dass Versicherungsnehmer vorab ihren Hausarzt zu konsultieren haben. Der Versicherungsnehmer hatte sich gleichwohl sogleich an seinen Internisten gewandt und klagte nun auf Erstattung der Krankheitskosten. Der BGH bestätigte die sog. Hausarztklausel und wies die Klage ab (BGH, Urt. v. 18.02.2009 - IV ZR 11/07 -).
Das Landgericht Essen untersagt die Werbung für zahnärztliche Leistungen in den Gelben Seiten mit dem Hinweis "Ärztegemeinschaft", sofern hiermit eine Irreführung des Verkehrs über die Vertretungsverhältnisse der Praxis einhergeht (LG Essen, Urt. v. 11.08.2008 - 44 O 69/08 -).
In einem Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland stellte der Europäische Gerichtshof fest, dass die Bundesrepublik Deutschland dadurch, dass sie die Übergangs- bzw. Bestandsschutzregelungen, aufgrund deren die Psychotherapeuten eine Zulassung bzw. eine Genehmigung zur Berufsausübung unabhängig von den geltenden Zulassungsbestimmungen erhalten, lediglich auf die Psychotherapeuten anwendet, die ihre Tätigkeit in einer Region Deutschlands im Rahmen der deutschen gesetzlichen Krankenkassen ausgeübt haben, und die vergleichbare bzw. gleichartige Berufstätigkeit von Psychotherapeuten in anderen Mitgliedstaaten nicht berücksichtigt, verstoßen hat (EuGH, Urt. v. 06.12.2007 - C 456/05-).
In seiner Entscheidung vom 02.03.2004 befasst sich das Bundesverfassungsgericht mit den verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten des geistigen Heilens (BVerfG, Urt. v. 02.03.2004 - 1 BvR 784/03 -).
Das Oberverwaltungsgericht Münster musste sich im Rahmen eines Beschwerdeverfahrens mit der Frage auseinandersetzen, unter welchen Voraussetzungen das Ruhen der Approbation angeordnet werden kann (OVG NW, Beschluss vom 03.04.2003 - 13 B 2369/03 -).
Das Verwaltungsgericht Frankfurt verurteilte einen Arzt, der Befundberichte nicht bzw. nicht rechtzeitig erstellt, die Berufsgenossenschaft nicht unterrichtet und einem sozialgerichtlichen Termin nicht wahrgenommen hat, wegen Verstoßes gegen seine Berufspflichten zu einer Geldbuße (VG Frankfurt am Main, Urt. v. 14.11.2001 - BG 3410/00 (V)-).